Rechtsprechung
EuGH-Urteil Scania C-251/22 P: die Wirkung auf die Entschädigung
Mit der endgültigen Zurückweisung des Rechtsmittels des schwedischen Herstellers hat der Gerichtshof den Nachweis der Zuwiderhandlung festgeschrieben und die Verjährungsfristen unionsweit neu gesetzt.
Eine Chronologie, die den Transportunternehmen zugutekommt
Während der von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen von 2016 weigerte sich Scania, seinen Anteil an der Absprache über die Bruttolistenpreise und die verzögerte Abgastechnik Euro 3 bis Euro 6 einzuräumen. Die Kommission trennte das Verfahren daher ab und erließ am 27. September 2017 eine Einzelentscheidung.
Der Hersteller erhob Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache T-799/17 und legte anschließend Rechtsmittel beim Gerichtshof ein. Mit seinem unanfechtbaren Urteil vom 1. Februar 2024 wies der Gerichtshof sämtliche Gründe zurück.
Diese Entscheidung bestätigt endgültig die durchgehende Beteiligung von Scania am Kartell von 1997 bis 2011, die Verwertbarkeit der Beweise für die Absprache und die rechtliche Pflicht zum Ersatz des Schadens aller Käufer und Leasingnehmer von Fahrzeugen über 6 Tonnen.
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Datum |
Verfahrensschritt |
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2016 |
Verweigerung des Vergleichs im europäischen Gesamtabkommen |
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27. September 2017 |
Einzelgeldbuße von 880 Millionen EUR |
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2022 |
Klage vom Gericht abgewiesen, Rechtssache T-799/17 |
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1. Februar 2024 |
Endgültiges EuGH-Urteil, Rechtssache C-251/22 P |
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2024 bis 2029 |
Zeitfenster für Geschädigte offen |
Wie die nationalen Gerichte das Urteil anwenden
In Frankreich macht Artikel L. 481-1 des Handelsgesetzbuchs Entschädigungsansprüche zu Scania Lkw und mittelbar zu den übrigen Marken des Kartells bis 2028-2029 vollständig zulässig. In den Niederlanden bestätigen die Gerichte die absolute hemmende Wirkung des Rechtsmittels für alle Sammelklagen. In Deutschland sichert Paragraf 33h GWB die Zulässigkeit von Flottenvorgängen bis 2028.
Siehe die Scania Herstelleranalyse für die anspruchsberechtigten Modelle und unseren Ländervergleich der Fristen.
So wird Ihr Anspruch berechnet
Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.
Rechenbeispiel: Für einen 2006 neu für 115.000 EUR netto gekauften Scania R420 Topline beträgt der Preisaufschlag von 15 % 17.250 EUR. Mit zwanzig Jahren Zinsen von 4 % pro Jahr erreicht der Gesamtanspruch rund 37.775 EUR für dieses eine Fahrzeug.
Prüfung der Anspruchsberechtigung
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Prüfung und verbindliches Angebot
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Auszahlung
Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.
Häufig gestellte Fragen
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