Erwerbsform
Lkw-Kartell bei Leasing oder Mietkauf: Ihre Entschädigung
Kein Eigentum am Fahrzeug zu haben, ändert nichts. Als Leasingnehmer trug Ihr Unternehmen 100 % der wirtschaftlichen Last des Preisaufschlags.
Warum der Leasingnehmer den gesamten Aufschlag trug
Leasinggeber, insbesondere die herstellereigenen Finanzierungsgesellschaften, bemessen ihre Ratentabellen unmittelbar am Listenkaufpreis des Neufahrzeugs. Da das Kartell diese Bruttopreise um 10 bis 20 % erhöhte, floss der Aufschlag automatisch in jede Monatsrate ein.
Der Leasinggeber erlitt keinen wirtschaftlichen Schaden: Nachdem er sein eingesetztes Kapital amortisiert hatte, gab er den gesamten Aufschlag an den Leasingnehmer weiter. Anspruchsberechtigt ist daher der Leasingnehmer.
Einige Hersteller machten geltend, nur die im Fahrzeugbrief eingetragenen Leasinggesellschaften könnten klagen. Die europäische Rechtsprechung und die Richtlinie 2014/104/EU, die die Weitergabe in den Artikeln 12 bis 15 regelt, haben dieses Argument endgültig verworfen.
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Vertragsgestaltung |
Erfasste Situation |
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Mietkauf mit Kaufoption |
Option ausgeübt oder Lkw zurückgegeben: Die Raten waren in beiden Fällen überhöht |
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Klassisches Finanzierungsleasing |
Herstellereigene Gesellschaften oder unabhängige Banken |
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Langzeitmiete |
Mietraten, die den überhöhten Kaufpreis amortisieren |
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Beendete, gekündigte oder zurückgegebene Verträge |
Der während der Laufzeit erlittene Schaden bleibt erstattungsfähig |
Alle herstellereigenen Finanzierungsgesellschaften sind betroffen
Mercedes-Benz Financial Services, PACCAR Financial, Volvo Financial Services, Renault Trucks Financial Services, Scania Finance, Iveco Capital und MAN Financial Services wandten alle aus dem Kartell abgeleitete Bruttopreistabellen an. Die Regeln sind bei jeder Marke gleich: siehe Mercedes-Benz, Volvo und Renault Trucks, DAF, Iveco, MAN und Scania.
So wird Ihr Anspruch berechnet
Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.
Rechenbeispiel: Für eine 2005 im Mietkauf übernommene Sattelzugmaschine mit einem Referenzwert von 100.000 EUR netto beträgt der in die Raten eingeflossene Aufschlag 15.000 EUR. Mit einundzwanzig Jahren gesetzlicher Zinsen von 4 % pro Jahr ergibt sich ein Gesamtanspruch von rund 34.050 EUR je Fahrzeug.
Prüfung der Anspruchsberechtigung
Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.
Prüfung und verbindliches Angebot
Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.
Begleitete Entscheidung
Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.
Auszahlung
Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.
Häufig gestellte Fragen
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