Hersteller · 670 Mio. EUR

Lkw-Kartell Anspruch: Volvo und Renault Trucks

Die Kommission stellte die gesamtschuldnerische Haftung von Volvo AB für beide Tochtergesellschaften fest. Betreiber beider Netze haben dieselben Rechte.

670 Mio. EUR
Gegen den Volvo-Konzern verhängte Geldbuße
24 %
Geschätzter europäischer Marktanteil
2
Marken in einer Entscheidung
1997-2014
Anspruchsberechtigter Anschaffungszeitraum

Gesamtschuldnerische Haftung beider Marken

Obwohl Volvo Trucks und Renault Trucks getrennte Vertriebsnetze betreiben, hat die Kommission sie gesamtschuldnerisch haftbar gemacht. Die schwedische Muttergesellschaft, die Renault Trucks Anfang der 2000er Jahre übernommen hatte, wurde für den Austausch strategischer Informationen und die Festsetzung der Bruttogroßhandelspreise beider Marken sanktioniert.

In der Praxis kann ein Transportunternehmen, dessen Flotte Renault Magnum und Volvo FH mischt, sämtliche Fahrzeuge in einem einzigen Vorgang bündeln, ohne Unterscheidung nach Marke.

Modell

Marke

Anschaffungsjahre mit Anspruch

Magnum

Renault Trucks

1997 bis 2013, alle Motorvarianten

Premium

Renault Trucks

Baureihen Route und Distribution über 6 Tonnen

Kerax

Renault Trucks

Bau und Steinbruch

Midlum

Renault Trucks

Mittlerer Verteilerverkehr über 6 Tonnen

Baureihen T, C und K

Renault Trucks

Erste Euro-6-Modelle, 2013 bis 2014

FH, FH12, FH16

Volvo Trucks

Internationaler Fernverkehr

FM und FL

Volvo Trucks

Schwerer, regionaler und städtischer Verteilerverkehr

FMX

Volvo Trucks

Bau und Baustelleneinsatz

Die drei Stränge der Zuwiderhandlung

Die Ermittler wiesen nach, dass Vertreter beider Marken die Preise in geheimen Treffen abstimmten. Die Absprache umfasste die kontinentweiten Bruttopreistabellen, die bewusste Verzögerung der Normen Euro 3 bis Euro 6 und die vollständige Weitergabe der Kosten der Abgasreinigung an die Transportunternehmen.

Verträge mit Volvo Financial Services oder Renault Trucks Financial Services sind vollständig anspruchsberechtigt: Diese herstellereigenen Gesellschaften wandten die aus dem Kartell abgeleiteten Tabellen an. Die Regeln sind bei jeder Finanzierung identisch: siehe Barkauf oder Kredit, Leasing und Mietkauf, Langzeitmiete und verkaufte oder verschrottete Lkw.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Rechenbeispiel: Für eine Flotte aus 5 Renault Magnum und 5 Volvo FH, angeschafft zwischen 2003 und 2008 zu durchschnittlich 105.000 EUR netto, beträgt der Preisaufschlag 15.750 EUR je Fahrzeug. Mit einem Zinsmultiplikator von 2,0 bis 2,4 liegt der erstattungsfähige Betrag für die Flotte zwischen 315.000 EUR und 378.000 EUR.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Der Anspruch richtet sich gegen die auf europäischer Ebene sanktionierte Holding Volvo AB, nicht gegen die unabhängigen Händler, die selbst den vom Hersteller festgelegten Großhandelspreisen unterlagen.

Ja. Zeitgenössische Fahrzeugpapiere, Anlagenverzeichnisse oder Flottenversicherungsnachweise belegen das Eigentum an den betroffenen Fahrzeugen.

Nein. Da die Haftung im Konzern gesamtschuldnerisch ist, deckt ein einziger Vorgang Fahrzeuge beider Marken ab.

Die übrigen sanktionierten Hersteller

Alle Analysen dieses Bereichs, dazu der Herstellerbereich für den Überblick.

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Oder schreiben Sie direkt an contact@truckcartelclaim.com