Grundlagenentscheidung
Fall AT.39824: die europäische Entscheidung verstehen
Das am härtesten sanktionierte Kartellverfahren der europäischen Industriegeschichte. Vierzehn Jahre Absprache, sechs Hersteller, 3,8 Milliarden EUR Geldbußen.
Drei Formen unzulässiger Abstimmung, die die Untersuchung feststellte
Die Untersuchung der Generaldirektion Wettbewerb zeigte, dass die Kartellmitglieder nicht fair konkurrierten, sondern eine strukturierte Abstimmung über den gesamten Kontinent betrieben.
Der erste Strang war die abgestimmte Festsetzung der Bruttopreise, die die Großhandelspreistabellen vereinheitlichte und den Käufern jede faire Verhandlung nahm. Der zweite war die Verzögerung der Umwelttechnik durch Abstimmung des Zeitplans für die Einführung der Technik, die zur Erfüllung der aufeinanderfolgenden Normen Euro 3 bis Euro 6 erforderlich war.
Der dritte Strang war die vollständige Weitergabe der Kosten der Abgasreinigung: eine systematische Absprache, 100 % der Umweltauflagenlast in den vom Kunden gezahlten Endpreis zu übertragen.
|
Hersteller |
Geldbuße |
Stand des Verwaltungsverfahrens |
|---|---|---|
|
1,01 Mrd. EUR |
Vergleich 2016 angenommen |
|
|
880 Mio. EUR |
Verurteilung vom EuGH bestätigt |
|
|
752 Mio. EUR |
Vergleich 2016 angenommen |
|
|
670 Mio. EUR |
Vergleich 2016 angenommen |
|
|
494 Mio. EUR |
Vergleich 2016 angenommen |
|
|
EUR 0 |
Immunität nach der Kronzeugenregelung |
Verwaltungsgeldbuße und zivilrechtlicher Schadensersatz sind nicht dasselbe
Die 3,8 Milliarden EUR flossen in den Haushalt der Europäischen Union. Sie entschädigen keinen Käufer. Die Zivilklage erlaubt geschädigten Unternehmen, den gezahlten Aufschlag zurückzuholen, zuzüglich late payment interest.
MAN veranschaulicht den Unterschied perfekt: Als erster Melder des Kartells vermied das Unternehmen eine auf 1,2 Milliarden EUR geschätzte Geldbuße, bleibt aber verpflichtet, den seinen Kunden auferlegten Aufschlag vollständig zu erstatten.
So wird Ihr Anspruch berechnet
Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.
Rechenbeispiel für eine Flotte von fünf 2005 neu für je 100.000 EUR netto gekauften Sattelzugmaschinen: kumulierter direkter Aufschlag von 75.000 EUR, Zinsmultiplikator von rund 2,27 über einundzwanzig Jahre, insgesamt einforderbare Entschädigung von rund 170.250 EUR.
Prüfung der Anspruchsberechtigung
Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.
Prüfung und verbindliches Angebot
Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.
Begleitete Entscheidung
Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.
Auszahlung
Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.
Häufig gestellte Fragen
Die übrigen Analysen des Expertisebereichs
Alle Analysen dieses Bereichs, dazu der Bereich Rechtliche Expertise für den Überblick.
Machen Sie Ihre Rechte aus der Entscheidung AT.39824 geltend
Unsere Kartellrechtsspezialisten bewerten Ihre Flotte kostenfrei und unverbindlich.
Oder schreiben Sie direkt an contact@truckcartelclaim.com

