Hersteller · 880 Mio. EUR

Scania Lkw-Kartell: Ansprüche offen nach dem EuGH-Urteil

Scania bekämpfte seine Verurteilung bis zur höchsten Instanz. Die Zurückweisung des Rechtsmittels im Jahr 2024 besiegelte die Geldbuße von 880 Millionen EUR und verschob die Verjährungsfristen.

880 Mio. EUR
Endgültig bestätigte Geldbuße
2017
Einzelentscheidung der Kommission
2024
Endgültiges EuGH-Urteil
2028-2029
Zeitfenster für das Vorgehen

Von der Verweigerung des Vergleichs 2016 bis zur unanfechtbaren Verurteilung

Während Daimler, DAF, Volvo, Renault Trucks und Iveco sich 2016 mit der Europäischen Kommission verglichen, verweigerte Scania die Unterschrift. Die Kommission führte ein gesondertes Verfahren und verhängte am 27. September 2017 eine Geldbuße von 880 Millionen EUR.

Scania focht die Geldbuße vor dem Gericht der Europäischen Union an und legte anschließend Rechtsmittel beim Gerichtshof ein. Mit seinem unanfechtbaren Urteil vom 1. Februar 2024 in der Rechtssache C-251/22 P wies der Gerichtshof sämtliche Rechtsmittelgründe zurück.

Dieser achtjährige Rechtsstreit verschafft den Transportunternehmen paradoxerweise die stärkste rechtliche Grundlage des gesamten Verfahrens: Die Zuwiderhandlung ist auf europäischer Ebene festgeschrieben, und der Beginn der Verjährung wurde verschoben. Siehe unsere vollständige Analyse des Urteils.

Scania Baureihe

Einsatz

Anschaffungsjahre mit Anspruch

Baureihe R

Fernverkehr, R380 bis R560 und V8

2004 bis 2014

Baureihe 4

Frühere Baureihe, 114, 124, 144, 164

1997 bis 2004

Streamline

Optimierter Fernverkehr, Euro 6

2013 bis 2014

Baureihe G

Regional, Verteilerverkehr und Bau

2007 bis 2014

Baureihe P

Stadtverteilerverkehr und Kommunaldienste über 6 Tonnen

2004 bis 2014

Warum die Verjährung bis 2028-2029 läuft

Die Richtlinie 2014/104/EU sieht vor, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Entscheidung über die Zuwiderhandlung bestandskräftig geworden ist. Da Scania sämtliche Rechtsmittel bis 2024 ausschöpfte, wurde der Beginn der Fünfjahresfrist förmlich verschoben.

Transportunternehmen haben damit ein gesichertes Zeitfenster bis 2028, vor manchen nationalen Gerichten bis 2029. Mittelbar kommt dies auch Ansprüchen gegen die übrigen Marken des Kartells zugute.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Rechenbeispiel: Für einen 2006 neu für 115.000 EUR netto gekauften Scania R420 Topline beträgt der Preisaufschlag von 15 % 17.250 EUR. Mit zwanzig Jahren gesetzlicher Zinsen von 4 % pro Jahr erreicht der erstattungsfähige Gesamtbetrag rund 37.775 EUR.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Weil die Verurteilung erst 2024 rechtskräftig wurde, nachdem der Gerichtshof das letzte Rechtsmittel in der Rechtssache C-251/22 P zurückgewiesen hatte. Die Fünfjahresfrist begann ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

Ja. Das Unternehmen, das die Leasingraten oder den ursprünglichen Kaufpreis gezahlt hat, trug den wirtschaftlichen Preisaufschlag, was seinen Schadensersatzanspruch sichert, selbst wenn der Lkw inzwischen verkauft wurde.

Nein. Der Anspruch richtet sich gegen die in Brüssel sanktionierte Scania AB, nicht gegen die unabhängigen örtlichen Händler, die selbst den auferlegten Preistabellen unterlagen.

Die übrigen sanktionierten Hersteller

Alle Analysen dieses Bereichs, dazu der Herstellerbereich für den Überblick.

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Oder schreiben Sie direkt an contact@truckcartelclaim.com