Erwerbsform

Neu oder auf Kredit gekaufte Lkw: direkter Nachweis des Schadens

Barkauf oder Bankdarlehen verschaffen die stärkste und schnellste rechtliche Position. Die Rechnung ist ein unangreifbarer Nachweis.

100 %
Der Forderung gehören Ihnen
0
Zu entschädigender Finanzintermediär
10-20 %
Bei Bestellung gezahlter Aufschlag
1997-2014
Im Zeitraum beglichene Rechnungen

Kein Intermediär kann einen Teil Ihres Anspruchs beanspruchen

Erwirbt ein Unternehmen ein Nutzfahrzeug durch Barzahlung oder ein Tilgungsdarlehen, wird es unmittelbar Eigentümer. In Verfahren wegen unzulässiger Kartelle verschafft diese Stellung Ihrem Vorgang erhebliche prozessuale Vorteile.

Die Verteidiger der Kartellanten können Ihnen weder den Einwand der Schadensabwälzung entgegenhalten noch Ihre Anspruchsberechtigung bestreiten. Ihr Unternehmen hält 100 % des Entschädigungsanspruchs.

Wurde ein Bankdarlehen genutzt, war die Finanzierung auf einen künstlich überhöhten Kapitalbetrag bemessen. Sie zahlten daher überhöhtes Kapital und überhöhte Bankzinsen, beides ist erstattungsfähig.

Kaufjahr

Anfänglicher Aufschlag bei 15 %

Aufgelaufene Zinsen

Gesamtentschädigung je Lkw

1998

15.000 EUR

+ 29.800 EUR

44.800 EUR

2002

15.000 EUR

+ 23.400 EUR

38.400 EUR

2006

15.000 EUR

+ 18.200 EUR

33.200 EUR

2010

15.000 EUR

+ 13.100 EUR

28.100 EUR

2014

15.000 EUR

+ 8.900 EUR

23.900 EUR

Anerkannte Nachweise

Sie benötigen nicht die vollständige Originalakte. Je Fahrzeug genügt mindestens eines der folgenden Dokumente: Endrechnung des Kaufs, Bestellschein oder Lieferbestätigung, Tilgungsplan des Bankdarlehens, zeitgenössischer Fahrzeugbrief auf Ihr Unternehmen oder ein Auszug aus Ihrem Anlagenverzeichnis.

Die Regeln sind bei jeder Marke gleich: siehe Mercedes-Benz, Volvo und Renault Trucks, DAF, Iveco, MAN und Scania.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Rechenbeispiel: Für eine 2004 neu für 105.000 EUR netto gekaufte Sattelzugmaschine beträgt der Preisaufschlag von 15 % 15.750 EUR. Mit zweiundzwanzig Jahren gesetzlicher Zinsen von 4 % pro Jahr erreicht der Gesamtanspruch rund 37.327 EUR für ein einzelnes Fahrzeug.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Weiterverkauf oder Verschrottung hebt den beim Kauf erlittenen Schaden nicht auf. Ihr Unternehmen behält die volle Anspruchsberechtigung.

Ja. Da das Darlehen auf einem überhöhten Kaufpreis bemessen war, zahlten Sie überhöhtes Kapital und überhöhte Bankzinsen, beides erstattungsfähig.

Der Barkauf verschafft die unmittelbare Inhaberschaft der Forderung. Keine dritte Leasinggesellschaft kann Ihre Anspruchsberechtigung bestreiten oder einen Anteil an der Entschädigung verlangen.

Die übrigen anspruchsberechtigten Erwerbsformen

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Oder schreiben Sie direkt an contact@truckcartelclaim.com