Verträge und Flotten

Entschädigung nach Erwerbsform Ihrer Lkw

Barkauf, Bankkredit, Mietkauf, Leasing, Langzeitmiete oder bereits verkaufte Fahrzeuge: Jede Gestaltung begründet einen Anspruch.

100 %
Der Erwerbsformen anspruchsberechtigt
4
Analysierte Vertragsformen
10-20 %
In jeden Vertrag eingeflossener Preisaufschlag
1997-2014
Erfasster Zeitraum

Der Preisaufschlag floss in jede Vertragsart ein

Das Kartell verzerrte den europäischen Markt, indem es unmittelbar auf die Bruttolistenpreise im Großhandel einwirkte. Jedes Finanzierungs- und Mietmodell nutzt diesen Listenwert als Berechnungsgrundlage.

Die wirtschaftliche Belastung traf damit die Endnutzer der Fahrzeuge, unabhängig von der Finanzierungsform oder dem bei der Bestellung gewählten Bankpartner.

Erwerbsform

Wie der Preisaufschlag weitergegeben wurde

Anspruchsberechtigung

Barkauf

Direkte Zahlung des überhöhten Listenpreises

100 %, direkter Nachweis auf der Rechnung

Bankkredit

Überhöhtes aufgenommenes Kapital zuzüglich überhöhter Bankzinsen

100 %, uneingeschränkte Inhaberschaft der Forderung

Mietkauf und Leasing

Raten berechnet auf der überhöhten Kaufbasis

100 %, der Leasingnehmer trug den Aufschlag

Langzeitmiete

Von Beginn an überhöhte Mietraten

100 %, der Endnutzer zahlte den Aufschlag

Verkauft oder verschrottet

Schaden am Tag der Zahlung entstanden

100 %, der Weiterverkauf beseitigt den Aufschlag nicht

Die europäische Rechtsgrundlage Ihrer Anspruchsberechtigung

Drei Säulen tragen die Durchsetzung: Entscheidung AT.39824 der Kommission, die das Kartell unangreifbar belegt; die Richtlinie 2014/104/EU, die Direktkäufer und Leasingnehmer gleichermaßen schützt und den Nachweis der Weitergabe regelt; und das Scania-Urteil C-251/22 P, das das Zeitfenster für das Vorgehen bis 2028-2029 erweitert.

Die Regeln sind bei jeder Marke gleich: siehe Mercedes-Benz, Volvo und Renault Trucks, DAF, Iveco, MAN und Scania.

Die vier Vertragsformen

Jede Vertragsart hat eigene rechtliche und buchhalterische Besonderheiten. Öffnen Sie die Analyse, die zu Ihrer Situation passt.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Rechenbeispiel für zehn zwischen 2001 und 2009 zu durchschnittlich 105.000 EUR netto angeschaffte Lkw mit einer Mischung aus Kauf, Leasing und Langzeitmiete: kumulierter direkter Preisaufschlag rund 157.500 EUR, aufgelaufene Zinsen rund 185.000 EUR, insgesamt ein Anspruch von rund 342.500 EUR.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Barkauf, Kredit, Leasing, Langzeitmiete und bereits verkaufte Lkw begründen alle einen Entschädigungsanspruch, sofern Ihr Unternehmen den ursprünglichen finanziellen Aufschlag getragen hat.

Der Leasingnehmer, der die überhöhten Raten gezahlt hat. Die Leasinggesellschaft erlitt keinen wirtschaftlichen Schaden, da sie die Kosten weitergegeben hat.

Kaufrechnungen, Leasingverträge, Zahlungspläne oder ersatzweise zeitgenössische Fahrzeugpapiere und Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

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