Methode

Wie die Verzugszinsen beim Lkw-Kartell berechnet werden

Die meisten Transportunternehmen bewerten ihren Schaden allein anhand der Preiserhöhung. Das unterschätzt ihn deutlich: Die Zinsen übersteigen häufig das Kapital.

10-20 %
Basisaufschlag auf den Nettopreis
3-5 %
Angewandter gesetzlicher Jahreszins
12-28
Jahre der Kapitalisierung
+60 %
Zinsanteil an der Endsumme

Zwei untrennbare Bestandteile des Schadens

Die finanzielle Bewertung ruht auf zwei Säulen: dem am Tag des Geschäfts erlittenen unmittelbaren wirtschaftlichen Schaden und dessen auf den Zeitpunkt des Urteils oder des Forderungsankaufs fortgeschriebenem Ersatz.

Der Basisaufschlag von 10 bis 20 % des Nettokaufpreises ist das Kapital des Schadens. Im Zivil- und Handelsrecht hat der Geschädigte einer Kartellzuwiderhandlung jedoch Anspruch auf vollständigen Ersatz: Der zu Unrecht vereinnahmte Betrag muss fortgeschrieben werden, um Inflation, Kapitalkosten und den seit der Zahlung erlittenen Liquiditätsverlust auszugleichen.

Artikel 3 der Richtlinie 2014/104/EU stellt ausdrücklich klar, dass dieser Ersatz das Recht auf Zinsen vom Eintritt des Schadens bis zur Zahlung der Entschädigung umfasst.

Rechtsordnung

Angewandte Fortschreibungsregel

Wirkung für das Transportunternehmen

Niederlande

Gesetzlicher Handelszins, wettelijke rente

Besonders günstig für Anspruchsteller

Deutschland

Paragraf 33a GWB, fünf Punkte über dem EZB-Satz

Hohe Fortschreibung über einen langen Zeitraum

Frankreich

Gesetzlicher Handelszins, erhöht ab Mahnung

Zinslauf ab der förmlichen Geltendmachung

Die Berechnung in Zahlen

Nehmen wir eine 2004 neu für 100.000 EUR netto gekaufte Sattelzugmaschine. Der Basisaufschlag beträgt 15.000 EUR. Der Zinsmultiplikator über zweiundzwanzig Jahre bei 4 % pro Jahr liegt bei rund 2,37. Der Gesamtanspruch erreicht damit 35.550 EUR.

In diesem Beispiel machen die Verzugszinsen 20.550 EUR aus, mehr als der ursprüngliche Aufschlag. Deshalb ist die Verjährungsfrage entscheidend: Jedes weitere Jahr lässt den Anspruch wachsen, sofern das Klagerecht gewahrt bleibt.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Die Berechnung ist bei jeder Finanzierung identisch: Sie knüpft an den anfänglich gezahlten Aufschlag an, ob das Fahrzeug bar gekauft, finanziert über Mietkauf oder genutzt wurde über Langzeitmiete.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Die europäischen Handelsgerichte wenden 3 bis 5 % pro Jahr an, kapitalisiert ab dem Kaufdatum des Fahrzeugs.

Weil sie über einen sehr langen Zeitraum von zwölf bis achtundzwanzig Jahren auflaufen. Durch die Kapitalisierung können sie mehr als 60 % der Endsumme ausmachen.

Nein. Sie knüpft an den anfänglich gezahlten Aufschlag an, unabhängig von der Finanzierungsform.

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