Erwerbsform

Lkw-Kartell bei Leasing oder Mietkauf: Ihre Entschädigung

Kein Eigentum am Fahrzeug zu haben, ändert nichts. Als Leasingnehmer trug Ihr Unternehmen 100 % der wirtschaftlichen Last des Preisaufschlags.

100 %
Des vom Leasingnehmer getragenen Aufschlags
0 EUR
Schaden des Leasinggebers
1997-2014
Geschlossene oder erfüllte Verträge
Art. 12-15
Richtlinie 2014/104/EU anwendbar

Warum der Leasingnehmer den gesamten Aufschlag trug

Leasinggeber, insbesondere die herstellereigenen Finanzierungsgesellschaften, bemessen ihre Ratentabellen unmittelbar am Listenkaufpreis des Neufahrzeugs. Da das Kartell diese Bruttopreise um 10 bis 20 % erhöhte, floss der Aufschlag automatisch in jede Monatsrate ein.

Der Leasinggeber erlitt keinen wirtschaftlichen Schaden: Nachdem er sein eingesetztes Kapital amortisiert hatte, gab er den gesamten Aufschlag an den Leasingnehmer weiter. Anspruchsberechtigt ist daher der Leasingnehmer.

Einige Hersteller machten geltend, nur die im Fahrzeugbrief eingetragenen Leasinggesellschaften könnten klagen. Die europäische Rechtsprechung und die Richtlinie 2014/104/EU, die die Weitergabe in den Artikeln 12 bis 15 regelt, haben dieses Argument endgültig verworfen.

Vertragsgestaltung

Erfasste Situation

Mietkauf mit Kaufoption

Option ausgeübt oder Lkw zurückgegeben: Die Raten waren in beiden Fällen überhöht

Klassisches Finanzierungsleasing

Herstellereigene Gesellschaften oder unabhängige Banken

Langzeitmiete

Mietraten, die den überhöhten Kaufpreis amortisieren

Beendete, gekündigte oder zurückgegebene Verträge

Der während der Laufzeit erlittene Schaden bleibt erstattungsfähig

Alle herstellereigenen Finanzierungsgesellschaften sind betroffen

Mercedes-Benz Financial Services, PACCAR Financial, Volvo Financial Services, Renault Trucks Financial Services, Scania Finance, Iveco Capital und MAN Financial Services wandten alle aus dem Kartell abgeleitete Bruttopreistabellen an. Die Regeln sind bei jeder Marke gleich: siehe Mercedes-Benz, Volvo und Renault Trucks, DAF, Iveco, MAN und Scania.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Rechenbeispiel: Für eine 2005 im Mietkauf übernommene Sattelzugmaschine mit einem Referenzwert von 100.000 EUR netto beträgt der in die Raten eingeflossene Aufschlag 15.000 EUR. Mit einundzwanzig Jahren gesetzlicher Zinsen von 4 % pro Jahr ergibt sich ein Gesamtanspruch von rund 34.050 EUR je Fahrzeug.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Da sie den Kaufpreis in Ihre Raten eingerechnet hat, erlitt sie keinen wirtschaftlichen Schaden. Nur der Leasingnehmer, der die überhöhten Raten gezahlt hat, ist anspruchsberechtigt.

Das ändert nichts. Das Vertragsende oder die Rückgabe des Fahrzeugs beseitigt nicht den Schaden, der entstand, während Sie künstlich überhöhte Raten zahlten.

Eine Kopie des Mietkaufvertrags, der Tilgungsplan oder Zahlungsplan oder ersatzweise die Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweise des Zeitraums.

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