Expertisebereich

Lkw-Kartell: Rechtsrahmen und europäische Rechtsprechung

Entscheidung der Kommission, Kartellschadensersatzrichtlinie, Urteil des Gerichtshofs: die rechtliche Grundlage, die Ihren Anspruch in allen 27 Mitgliedstaaten zulässig macht.

3
Europäische Rechtssäulen
27
Erfasste Mitgliedstaaten
2028-2029
Zeitfenster für das Vorgehen
5
Verfügbare Detailanalysen

Drei europäische Säulen machen Ihr Vorgehen zulässig

Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist ein unangreifbarer Nachweis der Zuwiderhandlung. Die nationalen Zivilgerichte entscheiden nicht mehr darüber, ob das Kartell bestand, sondern nur noch über die Bezifferung des Schadens jedes Transportunternehmens. Das europäische Recht nennt dies Bindungswirkung.

Die Richtlinie 2014/104/EU begründet sodann die gesetzliche Vermutung, dass Kartelle die Preise erhöhen. Sie schützt Direktkäufer und Leasingnehmer gleichermaßen und regelt den Nachweis der Weitergabe des Aufschlags.

Schließlich hat die unanfechtbare Zurückweisung des Rechtsmittels von Scania durch den Gerichtshof das verwaltungsrechtliche Kapitel abgeschlossen und die Verjährungsfristen europaweit verschoben.

Der Schaden wird beziffert, nicht vermutet

Die Schadensberechnung geht weit über den direkten Aufschlag von 10 bis 20 % des Nettopreises hinaus. Der wichtigste finanzielle Hebel ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

Dieser Rahmen gilt für jede Marke, von der Mercedes-Benz Analyse bis zur Scania Analyse, und für jede Gestaltung, vom Barkauf bis zum Mietkauf.

Die fünf Analysen des Expertisebereichs

Unsere Anwälte und Ökonometriker erläutern jeden technischen Aspekt, von der Grundlagenentscheidung bis zur Wahl zwischen sofortiger Liquidität und maximalem Ertrag.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Rechenbeispiel: Für einen 2005 neu für 100.000 EUR netto gekauften Lkw beträgt der direkte Aufschlag von 15 % 15.000 EUR. Mit einundzwanzig Jahren Zinsen von 4 % pro Jahr erreicht der Anspruch 34.182 EUR. Allein die Zinsen von 19.182 EUR übersteigen den ursprünglichen Aufschlag.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Sie stellt das Verschulden der Hersteller unanfechtbar fest, was die Geschädigten davon befreit, das Bestehen des Kartells vor den Zivilgerichten zu beweisen.

Sie garantiert das Recht auf vollständigen Schadensersatz, begründet eine Schadensvermutung und schützt das Klagerecht von Leasing- und Langzeitmietnehmern.

Weil die Fünfjahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Entscheidung über die Zuwiderhandlung bestandskräftig wird, was erst 2024 geschah.

Ja. Die nationalen Handelsgerichte wenden die Rechtsprechung des Gerichtshofs an und sprechen die Erstattung des Aufschlags nebst Verzugszinsen zu.

Weiter in den anderen Bereichen

Alle Analysen dieses Bereichs, dazu der zurück zur Startseite für den Überblick.

Übergeben Sie die rechtliche Analyse Ihrer Flotte unseren Spezialisten

Eine vollständige Bewertung Ihrer Entschädigungsansprüche, kostenfrei und unverbindlich.

Oder schreiben Sie direkt an contact@truckcartelclaim.com