Hersteller

Lkw-Kartell: Entschädigungsansprüche nach Hersteller

Sechs europäische Hersteller betrieben ein Preiskartell für Nutzfahrzeuge über 6 Tonnen. Jede Marke hat eigene anspruchsberechtigte Modelle und einen eigenen Verjährungskalender.

3,8 Mrd. EUR
Gesamtgeldbuße der Kommission
6
Beteiligte Hersteller
90 %
Kontrollierter Anteil am europäischen Markt
14
Jahre der Absprache, 1997 bis 2011

Vergleichende Analyse der Sanktionen

Die Untersuchung der Generaldirektion Wettbewerb ergab, dass die betroffenen Hersteller mehr als 90 % des europäischen Marktes für mittelschwere und schwere Lkw kontrollierten. Die Kommission verhängte eine Rekordgeldbuße von insgesamt fast 3,8 Milliarden EUR für die Abstimmung der Bruttopreise und die Verzögerung der Abgasreinigungstechnik.

Ein Punkt verdient Hervorhebung: Ein Transportunternehmen kann sämtliche Fahrzeuge der Flotte in einem einzigen Anspruch bündeln, gleich wie viele verschiedene Marken die Flotte umfasst.

Hersteller

EU-Geldbuße

Rechtsstand und Besonderheiten des Anspruchs

Daimler (Mercedes-Benz)

1,01 Mrd. EUR

Vergleich. Höchste Einzelgeldbuße des Kartells.

Scania AB

880 Mio. EUR

Vom EuGH 2024 bestätigt. Verjährung verlängert bis 2028-2029.

DAF Trucks

752 Mio. EUR

Wichtigster Anknüpfungspunkt für Sammelklagen am Gericht Amsterdam.

Volvo / Renault Trucks

670 Mio. EUR

Gesamtschuldnerische Haftung beider Marken.

Iveco S.p.A.

494 Mio. EUR

Ansprüche für die gesamte schwere Baureihe offen.

MAN SE

0 EUR

Kronzeugenimmunität, aber zu 100 % zivilrechtlich haftbar.

Die Finanzierungsform begrenzt Ihren Anspruch nie

Unabhängig von der Marke hängt die Anspruchsberechtigung weder von der Finanzierungsform noch vom aktuellen Zustand des Fahrzeugs ab. Die Regeln sind bei jeder Finanzierung identisch: siehe Barkauf oder Kredit, Leasing und Mietkauf, Langzeitmiete und verkaufte oder verschrottete Lkw.

Verträge mit den herstellereigenen Finanzierungsgesellschaften enthalten den Kartellaufschlag und begründen daher einen Anspruch wie ein Direktkauf.

Die sechs Herstelleranalysen

Jede Marke hat ein eigenes rechtliches Profil, eigene anspruchsberechtigte Modelle und einen eigenen Verjährungskalender. Öffnen Sie die Analyse zum Hersteller in Ihrer Flotte.

So wird Ihr Anspruch berechnet

Der ursprüngliche Preisaufschlag ist nur ein Teil Ihres Anspruchs. Entscheidend ist die Kapitalisierung der gesetzlichen Verzugszinsen, aufgelaufen über zwölf bis achtundzwanzig Jahre.

C = (Vb × α) × (1 + r)t
  • C: gesamte einforderbare Entschädigung, Hauptforderung und Verzugszinsen zusammen
  • Vb: Bruttolistenpreis oder Netto-Anschaffungswert des Fahrzeugs
  • α: künstlicher Preisaufschlag des Kartells, zwischen 10 und 20 %
  • r: durchschnittlicher gesetzlicher Jahreszins des Gerichts, 3 bis 5 %
  • t: Anzahl der Jahre seit Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Rechenbeispiel für eine gemischte Flotte von 15 Lkw aus 5 Mercedes Actros, 5 Volvo FH und 5 DAF XF, angeschafft zwischen 2002 und 2010: Basisschaden rund 225.000 EUR, aufgelaufene Zinsen rund 250.000 EUR, insgesamt einforderbare Entschädigung rund 475.000 EUR.

01

Prüfung der Anspruchsberechtigung

Senden Sie uns Ihre Rechnungen, Leasingverträge, Fahrzeugpapiere oder Anlagenverzeichnisse für den Zeitraum 1997 bis 2014.

02

Prüfung und verbindliches Angebot

Unsere Anwälte und Ökonometriker beziffern Ihren Anspruch innerhalb von vier Wochen.

03

Begleitete Entscheidung

Sie wählen zwischen dem Barankauf Ihrer Forderung innerhalb von 30 Tagen und einer Klage auf Erfolgshonorarbasis.

04

Auszahlung

Die Entschädigung wird direkt auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Ein Transportunternehmen kann sämtliche Fahrzeuge der Flotte in einem einzigen Vorgang bündeln, unabhängig vom Markenmix.

Ja. Das europäische Recht erlaubt Geschädigten die Klage entweder am Gericht des Schadensorts oder am Gericht des Sitzes des Herstellers, etwa Amsterdam für DAF oder München für MAN.

Ja. Verträge mit den Finanzierungsarmen der Hersteller wandten aus dem Kartell abgeleitete Bruttopreise an und begründen einen Entschädigungsanspruch.

Die Immunität von MAN betrifft nur die Verwaltungsgeldbuße. Das Unternehmen bleibt zivilrechtlich haftbar und muss den Preisaufschlag an seine Kunden erstatten.

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